Informationen zur Abrechnung der Physiotherapie

Die ärztliche Verordnung

Die Grundlage für eine Physiotherapie bildet die ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt. Die Verordnungen müssen meistens chefärztlich bewilligt werden. Das können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse machen oder Ihr Therapeut erledigt das per Fax für Sie.

Die Behandlung muss innerhalb eines Monats nach Ausstelldatum der Verordnung begonnen und innerhalb von sechs Monaten abgerechnet werden.

  1. ärztliche Verordnung erforderlich
  2. Bewilligung durch die Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie
  3. Therapiebeginn innerhalb eines Monats nachdem die Verordnung ausgestellt ist
  4. Therapie-Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung.

 

Direkte Abrechnung

In der Gemeinschaftspraxis inBewegung arbeiten freiberufliche WahltherapeutenInnen, die ihre erbrachten Leistungen direkt mit Ihnen nach abgeschlossener Therapie abrechnen .

  • Abrechnung mit Therapeuten direkt
  • Abschlussrechnung
Einreichen der Therapiekosten bei der Krankenkasse

Die Honorarnote, die Verordnung mit der Bewilligung und die Zahlungsbestätigung reichen Sie persönlich oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen den Krankenkassenanteil zurück auf Ihr Konto.

Um das zu vereinfachen, ist der Antrag für die Rückvergütung bei inBewegung direkt auf der Honorarnote zu finden. Sie müssen nur noch die Kontodaten eintragen und unterschreiben.

notwendige Unterlagen zur Einreichung bei der Krankenkasse:

  • Abschlussrechnung, Verordnung, Bewilligung und Zahlungsbestätigung
  • SIe bekommen alle Unterlagen nach der Therapie von Ihrem Therapeuten ausgehändigt
  • Rückvergütung anteilsmäßig von Ihrer Krankenkasse
Rückerstattung der Kosten

Der Krankenkassenanteil wird jährlich zwischen Vertretern der TherapeutenInnen und der Krankenkassen neu verhandelt. Daher variieren die Tarife von Jahr zu Jahr. Ihr PhysiotherapeutInnen oder unsere MitarbeiterInnen an der Rezeption machen Ihnen aber gerne einen Kostenvoranschlag und informieren Sie über Abrechnungssätze der TherapeutenInnen und den Anteil, der durch die Krankenkasse rückvergütet wird.

  • Rückerstattung anteilsmäßig
  • variiert von Jahr zu Jahr
  • abhängig von der jeweiligen Krankenkasse
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